Finanzierungsmöglichkeiten

Gemäß unserer Satzung haben wir uns u.a. folgendes Ziel gesetzt:

  • Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch (…) die sachliche und informelle Förderung der FOP-Erkrankten (…)

Damit ist eine Grundlage gegeben, um unsere Mitglieder auch finanziell zu unterstützen.

Dies können Kostenbeteiligungen bei außergewöhnlichen Belastungen oder Anschaffungen für Hilfsmittel sein.

Da das Spektrum der Möglichkeiten weit und unsere finanziellen Mittel begrenzt sind, haben wir bewusst keinen Katalog aufgestellt. Sondern es wird sich vielmehr um Einzelfallentscheidungen handeln.

Damit ist viel möglich, aber es gibt verständlicherweise auch keine festgelegten Ansprüche. Im Bedarfsfall ist eine formlose, schriftliche Anfrage an den Vorstand zu stellen. Diese sollte mit Rechnungskopien, Kostenvoranschlägen oder vergleichbaren Unterlagen untermauert werden.